Allgemeine Bedingungen für Autovermietung

  1. Das Fahrzeug wird aufgrund einer persönlichen oder telefonischen Absprache bestellt. Die Richtigkeit der angeführten Angaben bestätigt der Kunde (ein Vertreter des Unternehmens) durch seine Unterschrift (Firmenstempel). Die Angaben werden durch einen Personalausweis und Führerschein nachgewiesen. Bei den Reisen ins Ausland wird auch ein geltender Reisepass vorgelegt.
  2. Der Kunde haftet für den vermieteten Fahrzeug incl. des Zubehörs, Schlüsseln und Dokumenten während der ganzen Zeit der Vermietung. Das gilt auch wenn es sich um einen Vertreter eines Unternehmens handelt.
  3. Das Fahrzeug kann nur an Personen im Alter über 21 Jahre mit einem seit mindestens 2 Jahren geltenden Führerschein für die jeweilige Fahrzeuggruppe vermietet werden.
  4. Das vermietete Fahrzeug, die Schlüssel oder die Dokumente dürfen nicht an eine dritte Person weitergeleitet werden, mit der Ausnahme von berechtigten Benutzern, die in der Anlage zum Mietvertrag aufgeführt werden.
  5. Bei der Fahrzeugübernahme muss eine rückzahlbare Reserve in der höhe der Pflichtbeteiligung an Versicherung hintergelegt werden.
  6. Die Miete wird nach der Bestätigung des Mietvertrags durch den Kunden bei der Fahrzeugübernahme in bar erstattet (Vorauszahlung). Der Mietvertrag darf nicht telephonisch verlängert werden, es muss immer ein neuer Mietvertrag persönlich Unterzeichnet werden. Bei der Verspätung der Zahlung wird das Fahrzeug unter der Assistenz der Polizei und einer Sicherheitsagentur dem Kunden entzogen.
  7. Das Fahrzeug kann die Tschechische Republik nur mit der Bewilligung des Vermieters verlassen.
  8. Der Vermieter bestätigt, dass dem Kunden das Fahrzeug im guten technischen Zustand übergeben wurde und dass er bei einer richtigen Bedienung zum für ihn bestimmten Zweck angewendet werden kann.
  9. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug nur zum für ihn bestimmten Zweck angewendet wird und nicht überlastet, abgenutzt oder beschädigt wird.
  10. Der Kunde ist verpflichtet das Fahrzeug während der Mietdauer entsprechend zu warten, seine Funktionsfähigkeit zu überprüfen und die für Erfüllung der technischen Betriebsbedingungen entsprechend zu sichern: Luftdruck in Pneu, Nachfüllung von Motoröl, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit usw.) Über eventuelle technische Mangel müssen der Vermieter sofort informiert werden. Bei der langfristigen Vermietung muss der Wagen 1 pro Monat oder nach ca. 10 000 km dem Vermieter zur Durchführung der erforderlichen Wartungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden. Soll der Kunde diese Bedingungen nicht erfüllen, trägt er die volle Verantwortung für den technischen Zustand des Fahrzeugs und auch für die zusammenhängenden Reparaturkosten.
  11. Soll auf dem Fahrzeug ein Mangel oder eine Panne festgestellt werden, muss der Kunde den Vermieter davon sofort informieren. In keinem Fall ist er berechtigt, die Panne selbst zu beheben. Das bezieht sich nicht auf folgende Wartungsarbeiten: Austausch einer Glühbirne, Reifenaustausch und Zufügung von Scheibenwischerflüssigkeit. Alle anderen Serviceleistungen müssen durch einen Fachmann in Fachwekstatt nach der Absprache mit dem Vermieter durchgeführt werden. Der legt dem Vermieter einen entsprechenden Nachweis (Rechnung mit KfZ des Fahrzeugs) von Bezahlung der Kosten für die jeweilige Serviceleistung und sie werden ihm durch den Vermieter erstattet. Diese Kosten werden dem Kunden nicht erstattet, wenn die Panne durch den Kunden verursacht wurde oder wenn der Vermieter nicht im voraus von der Serviceleistung informiert wurde.
  12. Die Kosten für beschädigte Reifen und Radfelgen erstattet der Kunde.
  13. Die Fahrzeuge werden durch eine gesetzliche Haftversicherung und Unfall-, Beschädigung- und Entwendungsversicherung in der Tschechiscehn Rebulik und in Ländern aufgeführten auf der grünen Karte versichert. Die Innenausstattung des Wagens ist nicht versichert.
  14. Bei einem Unfall, Beschädigung oder Entwendung des Fahrzeugs muss der Vermieter und die nächste Polizeiabteilung unentbehrlich informiert werden und es muss ein Polizeiprotokoll aufgenommen werden. Soll diese Bedingung nicht erfüllt werden, trägt alle damit zusammenhändenden Kosten der Kunde. Der Vermieter ist berechtigt, die Reserve für die Versicherungsbeteiligung behalten, bis er das geltende Polizeiprotokoll erhielt.
  15. Bevor der Kunde das Fahrzeug verlässt, ist er verpflichtet es wie folgt abzusichern: immer auf einem sicheren Parkplatz parken, den Schalthebel verschließen, den Lenkrad verschließen und mit der Wegfahrsperre absichern, die Dokumente zum Wahrzeug und alle wertlichen Gegenstände mitnehmen. Sollen diese Bedingungen nicht erfüllt werden, bezahlt die Schäden der Kunde.
  16. Die Kosten für verbrauchten Kraftstof und weitere direkte Kosten wie Parkgebühre, Autobahngebühre in Ausland usw. bezahlt der Kunde.
  17. Für das gemietene Fahrzeug darf nur der im Mietvertrag angeführte Kraftstoff verwendet werden. Das Fahrzeug muss mit dem gleichen Kraftstoffvolumen zurückgestellt werden.
  18. Das gemietene Fahrzeug muss rein und sauber von innen und außen zurückgestellt werden. Für einen verschmutzten Wagen wird dem Kunden ein Extragebühr für Reinigung berechnet: außen: 150,- Kc, innen: 300,-Kc, Sitzbezüge: 500,-. Eventuelle Reparaturkosten für beschädigten Außenlack erstattet der Kunde.
  19. Unter einer Strafe von 1000,- ist es strengst verboten im gemietenen Fahrzeug zu rauchen. Eventuele Schäden erstattet der Kunde.
  20. Soll das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückzugestellt werden, wird dies als ein Diebstahl betrachtet und diese Tatsache wird der Polizei sofort mitgeteilt.
  21. Alle Schäden entstandene als Folge einer Nachlässigkeit, unvorsichtigechen Vorgangs, oder Nichteinhaltung dieses Mietorders wird der Kunde in voller Höhe erstatten.
  22. Wenn der Kunde dem Vermieter die Miete oder die berechtigte Schadenerstattung nicht rechtzeitig bezahlt, wird ihm der Wagen entzogen.
  23. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, dass er:
    • das Fahrzeug in einem richtigen Zustand übernehmen zu haben
    • das Fahrzeug an keine dritte Person leihen wird,
    • das Fahrzeug in Übereinstimmung mit seinem Zweg verwenden wird (d.h., es nicht zu beschädigen, es nicht in schwierigen Fahrbedingungen zu verwenden, kein Baumaterial zu transportieren, keine technische Änderungen und Umstellungen durchzuführen)
    • mit der Mietorder einverstanden ist.